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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 29. August 2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung des XRegister-Dashboards und der damit verbundenen Dienste. Bitte lesen Sie sie sorgfältig, bevor Sie ein Unternehmenskonto anlegen.

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Bedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der OE Solutions OG, Margaretenstraße 105/1/5, 1050 Wien, FN 643538 f (im Folgenden „Anbieter“) und dem Unternehmen, das das XRegister-Dashboard nutzt (im Folgenden „Kunde“).

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur wirksam, wenn der Anbieter ihnen in Textform zustimmt.

2. Leistungsbeschreibung

Der Anbieter stellt eine webbasierte Software zur Verwaltung von Registrierkassen, Standorten, Produkten, Geräten, Verkäufen und Ausgaben zur Verfügung.

Die Signierung der Belege erfolgt über einen angebundenen Dienst für Signaturerstellungseinheiten gemäß RKSV, die Abwicklung von Kartenzahlungen und Auszahlungen über Stripe. Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der Software, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.

Der Anbieter darf die Leistungen weiterentwickeln, solange der vertraglich geschuldete Funktionsumfang dadurch nicht wesentlich eingeschränkt wird.

3. Registrierung und Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt mit der Freischaltung des Unternehmenskontos durch den Anbieter zustande. Der Kunde hat bei der Registrierung vollständige und richtige Angaben zu machen und Änderungen unverzüglich im Dashboard zu aktualisieren.

Der Anbieter kann eine Registrierung ohne Angabe von Gründen ablehnen.

4. Benutzerkonten, Rollen und Zugangsdaten

Der Kunde verwaltet die Benutzer seines Unternehmens selbst und weist ihnen Rollen zu. Er ist für die Handlungen der von ihm eingeladenen Benutzer verantwortlich.

Anmeldecodes, Gerätenummern und Geräteschlüssel sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Verdacht auf Missbrauch hat der Kunde den Anbieter unverzüglich zu verständigen und betroffene Zugänge zu sperren.

5. Pflichten des Kunden

Der Kunde bleibt für die Einhaltung der für ihn geltenden abgaben- und aufzeichnungsrechtlichen Vorschriften selbst verantwortlich, insbesondere für die Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht, die Registrierung der Kasse über FinanzOnline sowie die Kontrolle der erstellten Aufzeichnungen.

Die Software darf nicht missbräuchlich genutzt werden, insbesondere nicht zur Erfassung unrichtiger Geschäftsfälle, zur Umgehung von Sicherheitsmaßnahmen oder in einer Weise, die den Betrieb beeinträchtigt.

Fällt die Signatureinrichtung länger als 48 Stunden aus, obliegt die Meldung des Ausfalls und seiner Behebung über FinanzOnline dem Kunden. Der Anbieter weist den Ausfall in der Anwendung aus, kann die Meldung aber nicht für den Kunden erstatten.

6. Entgelte und Zahlungsbedingungen

Das laufende Entgelt beträgt EUR 20,00 pro Registrierkasse und Monat und wird im Voraus für die jeweilige Abrechnungsperiode verrechnet. Wird während einer laufenden Periode eine weitere Registrierkasse angelegt, erhöht sich das Entgelt anteilig ab dem Tag der Anlage; wird eine Registrierkasse außer Betrieb genommen, vermindert es sich in gleicher Weise anteilig ab dem Tag der Außerbetriebnahme. Alle angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 20 %.

Zusätzlich behält der Anbieter 0,25 % des Betrags jeder über die Plattform abgewickelten Zahlung ein, unabhängig von der vom Zahlungspflichtigen gewählten Zahlungsart. Bemessungsgrundlage ist der Bruttobetrag der jeweiligen Transaktion einschließlich der vom Kunden ausgewiesenen Umsatzsteuer. Auch dieses Transaktionsentgelt ist ein Nettoentgelt und versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Es wird je Zahlung kaufmännisch auf ganze Cent gerundet; bei Zahlungen unter EUR 2,00 entfällt es dadurch. Die Entgelte von Stripe für die Zahlungsabwicklung selbst trägt der Kunde und sind darin nicht enthalten.

Neukunden steht eine einmalige kostenlose Testphase von 14 Tagen ab Abschluss des Abonnements zu. Während der Testphase fällt kein laufendes Entgelt an; das Transaktionsentgelt nach Absatz 2 bleibt davon unberührt. Ein neuerlicher Abschluss nach einer Kündigung begründet keine weitere Testphase.

Bei Zahlungsverzug schränkt der Anbieter den Zugang stufenweise ein: zunächst Hinweis im Backoffice, sodann keine Anlage weiterer Registrierkassen und Geräte, schließlich nur mehr lesender Zugriff auf das Backoffice. Bereits eingerichtete Registrierkassen signieren und drucken Belege in allen Stufen unverändert weiter, und der Export der Daten bleibt jederzeit möglich; der Anbieter setzt keine Registrierkasse wegen Zahlungsverzugs außer Betrieb.

7. Änderung der Entgelte

Der Anbieter kann die Entgelte nach Punkt 6 mit Wirkung für die Zukunft ändern. Er teilt dem Kunden die Änderung mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit und weist dabei auf die geänderten Beträge, den Zeitpunkt des Wirksamwerdens und das Kündigungsrecht nach Absatz 2 hin.

Der Kunde kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Änderung zum Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens kündigen. Kündigt er nicht, gelten die geänderten Entgelte ab diesem Zeitpunkt als vereinbart. Punkt 15 findet auf Entgeltänderungen keine Anwendung.

8. Zahlungsabwicklung über Stripe

Für die Annahme von Zahlungen und die Auszahlung von Umsätzen schließt der Kunde ein eigenes Konto bei der Stripe Payments Europe, Limited ab. Zusätzlich zu diesen Bedingungen gelten das Stripe Connected Account Agreement und die darin einbezogene Stripe Services Agreement, denen der Kunde im Zuge der Kontoeröffnung zustimmt.

Der Anbieter ist an der Zahlungsabwicklung nicht als Zahlungsdienstleister beteiligt und hat auf Entscheidungen von Stripe, etwa zu Prüfungen, Rückbuchungen oder Auszahlungsfristen, keinen Einfluss. Der Kunde trägt Rückerstattungen, Rückbuchungen (Chargebacks), die von Stripe hierfür verrechneten Entgelte sowie ein allfälliges negatives Guthaben seines Stripe-Kontos. Wird der Anbieter für solche Beträge in Anspruch genommen, ersetzt sie ihm der Kunde über Aufforderung.

Das Transaktionsentgelt nach Punkt 6 wird technisch als Plattformentgelt (application fee) unmittelbar bei der Zahlungsabwicklung einbehalten und mit der Auszahlung an den Kunden verrechnet. Wird eine Zahlung storniert, wird das Plattformentgelt zur Gänze rückerstattet. Der Kunde erhält je Abrechnungsperiode eine einzige Rechnung, die sämtliche Entgelte des Anbieters mit gesondertem Ausweis der Umsatzsteuer enthält: das Abonnemententgelt samt allfälliger aliquoter Beträge sowie das seit der letzten Rechnungslegung angefallene Transaktionsentgelt; der davon umfasste Zeitraum ist auf der Rechnung angegeben. Der bereits einbehaltene Nettobetrag wird auf derselben Rechnung als bereits geleistet ausgewiesen und vom Zahlbetrag abgezogen; die darauf entfallende Umsatzsteuer bleibt zahlbar.

Die Bedingungen von Stripe sind über die untenstehenden Links abrufbar.

9. Verfügbarkeit und Wartung

Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit des Dashboards, schuldet jedoch keine ununterbrochene Erreichbarkeit. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit angekündigt und in nutzungsarme Zeiten gelegt.

Ausfälle von Vorleistungen Dritter, insbesondere von Signatur-, Zahlungs- oder Netzdiensten, hat der Anbieter nicht zu vertreten.

10. Laufzeit und Beendigung

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten zum Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere bei erheblichem Zahlungsverzug oder bei schwerwiegendem Verstoß gegen Punkt 5 vor.

Mit Beendigung des Vertrages endet die Nutzung der Registrierkassen. Der Kunde veranlasst über die Anwendung die Außerbetriebnahme jeder Registrierkasse; der dabei erstellte Schlussbeleg schließt deren Signaturkette ab und ist unwiderruflich. Die Abmeldung der Registrierkasse über FinanzOnline binnen einer Woche ab Beendigung der Nutzung obliegt dem Kunden. Nimmt der Kunde die Außerbetriebnahme nicht vor, kann der Anbieter sie nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist selbst veranlassen.

11. Daten nach Vertragsende

Der Kunde kann seine Daten während der Vertragslaufzeit jederzeit exportieren. Nach Beendigung des Vertrages steht der Export noch 30 Tage zur Verfügung, solange das Unternehmenskonto besteht. Verlangt der Kunde die Löschung des Unternehmenskontos, endet der Zugang mit deren Durchführung; der Export ist daher vor der Löschung vorzunehmen.

Danach werden die Daten gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen; abgabenrechtlich relevante Aufzeichnungen sind sieben Jahre aufzubewahren (§ 132 BAO).

Signierte Belege, Umsätze, Zahlungen und die zugehörigen hochgeladenen Belegdateien werden von der Löschung nach Absatz 2 nicht erfasst und für die Dauer der Aufbewahrungsfrist weiterverwahrt. Der Anbieter hält hierfür die Stammdaten des Kunden bereit, soweit sie zur Identifikation auf den aufbewahrten Belegen erforderlich sind.

12. Gewährleistung und Haftung

Der Anbieter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und der Höhe nach begrenzt mit dem vom Kunden in den letzten zwölf Monaten gezahlten Entgelt.

Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für Personenschäden bleibt unberührt.

13. Nutzungsrechte

Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Software im vereinbarten Umfang. Alle sonstigen Rechte verbleiben beim Anbieter.

Die vom Kunden eingegebenen Daten bleiben ausschließlich dem Kunden zugeordnet.

14. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung. Verarbeitet der Anbieter Daten im Auftrag des Kunden, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO abgeschlossen.

15. Änderungen dieser Bedingungen

Der Anbieter kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.

Widerspricht der Kunde nicht vor Inkrafttreten, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Folge wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Im Fall des Widerspruchs kann jede Seite zum Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen.

16. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Wien.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Diese Bedingungen werden in deutscher und englischer Sprache bereitgestellt. Bei Abweichungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.